Gebäudeenergieberatung

Energieberatung – Energieausweise – Fördermittelberatung

1. Energieberatung

Energieberatungen stellen den energetischen Ist-Zustand der Gebäude dar und beinhalten verschiedene Varianten für Energie – Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Auch der Einsatz von regenerativen Energien wird berücksichtigt.

2. Fördermittelberatung zur Gebäudesanierung

Bund und Länder stellen erhebliche Summen an Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung bereit. Eine Fördermittelberatung kann sich der Energie- beratung nahtlos anschließen, ebenso die Hilfe für die Antragstellung, wie z.B.für das CO2 Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bankengruppe.

3. Energieausweis (Energiepass) für Wohngebäude

Der Energieausweis ist verpflichtend eingeführt. Es gibt hierfür verschiedene Termine und verschiedene Ausführungen.

Energieausweis nach Verbrauch
Dieser Energieausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energiever- brauch der letzten Jahre. Er dokumentiert ausschließlich das Nutzerver- halten und gibt keine Aussage über die Gebäudequalität und der technischen Anlagen. Sanierungsmaßnahmen lassen sich nicht darstellen.

Energieausweis nach Bedarf
Dieser Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf, der für ein Gebäude zum Heizen und zur Warmwasserbereitung unter Normbedingungen benötigt wird. Durch eine Begehung wird die energetische Qualität der Gebäudehülle und der technischen Anlage wie Heizung und Warmwasserbereitung festgestellt. Aus dem Ergebnis werden Schwachstellen im Gebäude erkannt und es können entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität erarbeitet werden.

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